Kosten

Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Die Begabungs-Diagnostik gehört nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen, weil eine vorhandene oder nicht vorhandene „Hochbegabung“ kein störungsrelevanter klinischer Befund ist. Deshalb lehnen die Krankenkassen die Bezahlung einer Testung zur Feststellung von Hochbegabung fast immer ab.

Unter bestimmten Umständen ist es doch möglich, die Kosten für die Testung und eine eventuelle anschließende Beratung durch die Krankenversicherung zumindest teilweise ersetzt zu bekommen.  Sprechen Sie uns dazu an.

Bildnachweis: Die Bilder dienen nur illustrativen Zwecken. Alle dargestellten Personen sind Models.

Expertenkreis Hochbegabung/Potentiale der Sektion „Freiberufliche Psychologen“ im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) e.V.